ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
INKL. AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV) · STAND: MAI 2026
01 ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge, die zwischen NE Creative Marketing (Inhaberin: Nadia Egli, Churerstrasse 83, 8808 Pfäffikon; nachfolgend «Auftragnehmerin») und Kund*innen (nachfolgend «Auftraggeber*in») abgeschlossen werden.
Allfällige im individuellen Vertrag getroffene, abweichende Regelungen gehen den vorliegenden AGB vor. Solche abweichenden Regelungen bedürfen der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber*in finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
02 VERTRAGSABSCHLUSS
Die Annahme einer Offerte durch die Auftraggeber*in hat schriftlich per Post oder per E-Mail durch Übermittlung des rechtsgültig unterzeichneten Vertrags innerhalb der in der Offerte aufgeführten Gültigkeitsdauer zu erfolgen. Werden keine Angaben zur Gültigkeitsdauer gemacht, ist die Offerte während 2 Monaten gültig.
Erfolgt die Unterzeichnung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen oder eine neue, angepasste Offerte (angepasste Termine, Kosten etc.) zu unterbreiten.
03 LEISTUNGSUMFANG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Offerte. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die Auftragnehmerin rechtzeitig mit allen für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugängen und Materialien zu versorgen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung der Auftraggeber*in zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
04 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag oder der Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung zu sistieren.
Drittkosten (z. B. Werbebudgets, Lizenzgebühren, Stockmaterial, Druckkosten) sind nicht im Honorar enthalten und werden separat in Rechnung gestellt oder direkt von der Auftraggeber*in getragen.
05 EINSATZ VON HILFSMITTELN UND DRITTDIENSTEN
Die Auftragnehmerin setzt zur Leistungserbringung branchenübliche Software, Cloud-Dienste und KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. Google Workspace, Meta Business Suite, Adobe Creative Cloud, KI-basierte Text- und Analysetools). Die Auftraggeber*in erklärt sich mit Annahme des Vertrags mit dem Einsatz solcher Werkzeuge einverstanden.
Die Auftraggeber*in nimmt zur Kenntnis, dass bei der Nutzung von Cloud- und KI-Diensten eine Datenverarbeitung auf Servern Dritter (auch ausserhalb der Schweiz) stattfinden kann. Die Auftragnehmerin wählt Anbieter*innen sorgfältig aus und achtet auf die Einhaltung angemessener Datenschutzstandards, übernimmt jedoch keine Haftung für die Datenbearbeitung durch diese Drittanbieter*innen.
06 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Texte, Grafiken, Konzepte, Kampagnen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeber*in nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
Eine Weiterveräusserung, Weiterlizenzierung oder Bearbeitung der erstellten Werke durch die Auftraggeber*in bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Zwischenergebnisse und nicht freigegebene Entwürfe verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.
07 GEHEIMHALTUNG
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Preiskalkulationen und sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
08 DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten, insbesondere das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG/nDSG), das per 1. September 2023 in Kraft getreten ist, sowie – soweit anwendbar – die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung 2016/679).
Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, das Datenschutzrecht auch hinsichtlich User Tracking (z. B. Cookies, Google Analytics, Meta Pixel) und Retargeting (z. B. Customer Match Audiences) einzuhalten. Für Verstösse durch die Auftraggeber*in – etwa User Tracking ohne gültige Einwilligung oder die Bereitstellung von Kundendaten ohne erforderliche Erlaubnis – haftet die Auftragnehmerin nicht. Die Auftragnehmerin bietet keine Rechtsberatung an.
09 HAFTUNG
Die Auftragnehmerin haftet für direkte Schäden, die nachweislich auf eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten zurückzuführen sind. Die Haftung ist in jedem Fall – unabhängig vom Rechtsgrund – auf die Höhe der von der Auftraggeber*in für den betreffenden Auftrag tatsächlich geleisteten Vergütung (exkl. allfälliger Drittkosten) beschränkt, maximal jedoch auf 100 % dieses Betrags.
Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für bestimmte Werbeergebnisse (z. B. Reichweite, Klickzahlen, Conversions, Umsatzsteigerungen), da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen.
10 AUSSERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT
Jede Partei kann die Leistung aussetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei in schwerwiegender Weise den Vertrag verletzt und diese Verletzung trotz Ansetzung einer Nachfrist von 20 Tagen nicht beseitigt.
Ebenfalls sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn über die andere Partei ein Konkurs- oder Nachlassverfahren (inkl. Nachlassstundung) oder ein analoges Verfahren nach ausländischem Recht eröffnet wird oder wenn die andere Partei ihren operativen Geschäftsbetrieb aus anderen Gründen einstellt.
11 WERBUNG / REFERENZEN
NE Creative Marketing ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit der Auftraggeber*in zu erwähnen (z. B. in Gesprächen, Präsentationen, Lehrtätigkeiten) und das Firmenlogo der Auftraggeber*in auf der eigenen Website als Referenz zu verwenden.
Nach vorgängiger Absprache mit der Auftraggeber*in ist NE Creative Marketing berechtigt, für eigene Werbezwecke über die Zusammenarbeit zu berichten (Referenzlisten, Website, Kundenpräsentationen, Pressemitteilungen).
12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die wirtschaftlich und rechtlich der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
13 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese AGB sowie alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Pfäffikon SZ, soweit gesetzlich zulässig.
ANHANG — AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV)
Dieser AVV ist integraler Bestandteil der AGB und gilt, soweit NE Creative Marketing im Auftrag der Auftraggeber*in Personendaten verarbeitet (z. B. Verwaltung von Werbekonten, CRM-Daten, E-Mail-Listen, Analytics-Daten).
A — GEGENSTAND UND ZWECK
Dieser AVV regelt die Rechte und Pflichten von NE Creative Marketing als Auftragsverarbeiterin und der Auftraggeber*in als Verantwortlicher im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Personendaten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen. Er gilt für alle Tätigkeiten, bei denen NE Creative Marketing ganz oder teilweise Personendaten im Auftrag der Auftraggeber*in verarbeitet. Die Grundlage bilden das revidierte schweizerische Datenschutzgesetz (revDSG) sowie – soweit anwendbar – die DSGVO.
B — WEISUNGEN UND ZWECKBINDUNG
NE Creative Marketing verarbeitet Personendaten ausschliesslich für die vertraglich vereinbarten Zwecke oder gemäss dokumentierten Weisungen der Auftraggeber*in, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht. NE Creative Marketing informiert die Auftraggeber*in, wenn eine Weisung nicht ausgeführt werden kann oder gegen datenschutzrechtliche Anforderungen verstösst.
C — TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN (TOM)
NE Creative Marketing ergreift geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um eine dem Risiko angemessene Sicherheit der verarbeiteten Personendaten zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:
• Zugriffsbeschränkungen auf Personendaten (Need-to-know-Prinzip)
• Verwendung verschlüsselter Kommunikationskanäle
• Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der eingesetzten Tools und Zugänge
• Vertraulichkeitsverpflichtung aller beteiligten Personen
D — UNTERAUFTRAGSVERARBEITUNG
Die Auftraggeber*in erteilt NE Creative Marketing die allgemeine Genehmigung, branchenübliche Unterauftragsverarbeiter einzusetzen (z. B. Google LLC, Meta Platforms Inc., Mailchimp/Intuit, Adobe Inc.). NE Creative Marketing informiert die Auftraggeber*in mindestens 15 Tage im Voraus über beabsichtigte Änderungen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. NE Creative Marketing verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu gleichwertigen Datenschutzstandards.
E — EXPORT VON PERSONENDATEN
Jeder Export von Personendaten in Länder ausserhalb der Schweiz und des EWR erfolgt ausschliesslich in Länder mit angemessenem Datenschutzniveau (gemäss Beurteilung der Europäischen Kommission und des EDÖB) oder auf Basis geeigneter Garantien (z. B. EU Standardvertragsklauseln). NE Creative Marketing informiert die Auftraggeber*in über gesetzlich vorgeschriebene Datenexporte, sofern dies rechtlich zulässig ist.
F — UNTERSTÜTZUNG DER AUFTRAGGEBER*IN
NE Creative Marketing informiert die Auftraggeber*in unverzüglich über datenschutzrechtliche Anträge betroffener Personen und sucht Hilfe bei der Beantwortung allfälliger Fragen.
G — MELDUNG VON DATENSICHERHEITSVERLETZUNGEN
NE Creative Marketing informiert die Auftraggeber*in so bald wie möglich – in der Regel innert 72 Stunden – wenn eine Verletzung der Datensicherheit festgestellt oder begründet vermutet wird, und unterstützt bei allfälligen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.
H — DOKUMENTATION UND PRÜFMÖGLICHKEITEN
NE Creative Marketing stellt der Auftraggeber*in auf Anfrage alle verfügbaren Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung dieses AVV erforderlich sind. Die Auftraggeber*in kann die Einhaltung in angemessenen Abständen prüfen oder durch eine unabhängige Prüfperson prüfen lassen (max. 1 Tag pro Kalenderjahr, zu üblichen Geschäftszeiten, mit angemessener Voranmeldung). Die Kosten solcher Prüfungen trägt die Auftraggeber*in.
I — AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG DER AUFTRAGSVERARBEITUNG Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht oder gibt NE Creative Marketing – nach Wahl der Auftraggeber*in – alle Personendaten zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. NE Creative Marketing bestätigt die Löschung auf Anfrage schriftlich.
J — HAFTUNG IM RAHMEN DES AVV
Die Haftung im Rahmen dieses AVV richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB (Ziffer 09). NE Creative Marketing haftet gegenüber der Auftraggeber*in für Schäden, die durch eine nachweislich schuldhafte Verletzung der Pflichten aus diesem AVV entstanden sind, im Rahmen der dort festgelegten Beschränkungen.